KVG (gesetzlich) über das bilaterale Abkommen, Leistungsbezug in der Schweiz und in Deutschland mit einer Aushilfskasse Ihrer Wahl (E106 Scheine bzw. S1 und S072)
Mit einer Direktversicherung zur Altersvorsorge profitieren sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber. Als Arbeitnehmer reduzieren Sie die persönliche Rentenlücke im Alter und bauen sich mit steuerfreien Beiträgen eine freiwillige Altersvorsorge auf. Wie Ihre Schweizer Kollegen erhalten Sie als Grenzgänger eine zusätzlich geförderte Altersvorsorge, bei der Ihr angespartes Guthaben Hartz-IV-geschützt ist und bei der die Steuerentlastung direkt über die Einkommenssteuererklärung erfolgen kann.
Da Ihr Arbeitgeber der Versicherungsnehmer des Vertrages wird, profitiert auch dieser von einer Unterstützung Ihrer Altersvorsorge. So kann er deutsche Fachkräfte effizienter an das Unternehmen binden, während weder administrativer Aufwand noch zusätzliche Kosten entstehen. Wechseln Sie den Arbeitgeber, wird der Vertrag zudem einfach auf Sie übertragen.
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