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Wichtige Erstinformation für Grenzgänger

Ab Beginn der Arbeitsaufnahme in der Schweiz müssen Sie sich entscheiden welchen Versicherungsschutz Sie wünschen. Sie können sich in der gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland als freiwilliges Mitglied versichern, eine private Krankenversicherung in Deutschland wählen oder sich gesetzlich nach KVG bilateralem Abkommen in der Schweiz versichern.
Dieses Optionsrecht kann nur einmal ausgeübt werden und gilt unwiderruflich für die Zeit ihrer ununterbrochenen Arbeitstätigkeit in der Schweiz. Seit März 2017 wird auch nach einer Änderung des Familienstandes von den meisten Kantonen kein neues Optionsrecht gewährt.
Daher empfehlen wir die gesetzliche Krankenversicherung in der Schweiz nach KVG bilateralem Abkommen.

Vorteile:

  • Immer die Rückkehrmöglichkeit in die gesetzliche Krankenkasse in Deutschland, auch nach Erreichen des 55. Lebensjahres.
  • Beitragsfreie Mitversicherung Ihrer Kinder in der gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland, wenn ein Elternteil in Deutschland gesetzlich versichert ist

Grenzgänger und Pflegeversicherung

Als Grenzgänger sind Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse in der Schweiz versichert.
Es entfällt somit die Pflicht sich in einer Pflegepflichtversicherung in Deutschland zu versichern.
Sie erhalten somit von Ihrer deutschen Aushilfskasse im Pflegefall Sachleistungen, aber keine Geldleistungen für Pflege durch Angehörige, die sogenannte Laienpflege.
Diese Leistungen sollten Sie deshalb über eine private Zusatzversicherung (z.B. Pflegetagegeld) absichern.

Dieses Thema ist ein wichtiger Teil unserer Beratung.