Vermittlung – Altersvorsorge 3.Säule Steuerlich geförderte Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger in Baden-Württemberg lebend Wir erstellen Ihr persönliches Angebot nach Ihren Wünschen und Vorstellungen und bieten Ihnen unsere Beratung unverbindlich und kostenlos an. Gerne auch direkt vor Ort im Raum Rheinfelden, Weil am Rhein und Lörrach.
Grenzgänger Altersvorsorge mit uns und der Helvetia als starken Partner
Einrichtung und Abwicklung einfach gemacht Der Arbeitgeber wird Versicherungsnehmer des Vertrages. Die Beitragszahlung obliegt ausschließlich dem Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer kann gegenüber seinem Arbeitgeber keine Ansprüche aus den in Deutschland geltenden arbeitsrechtlichen Verpflichtungen des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) ableiten.
Einrichtung:
Der Versicherungsnehmer des Vertrages wird der Arbeitgeber. Jedoch liegt die Beitragszahlung ausschließlich beim Arbeitgeber. Dabei kann der Arbeitnehmer auch keine Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber aus den in Deutschland geltenden arbeitsrechtlichen Verpflichtungen des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) ableiten.
So profitieren Sie als Grenzgänger:
• Die persönliche Rentenlücke im Alter wird reduziert. • Sie bauen die Altersversorgung mit steuerfreien Beiträgen auf. • Eine Steuerentlastung erfolgt direkt über die Einkommensteuererklärung oder Kürzung der steuerlichen Vorauszahlung. • Als Grenzgänger erhalten Sie wie Ihre Schweizer Kollegen eine zusätzlich geförderte Altersversorgung. • Ihr angespartes Guthaben ist Hartz-IV-geschützt.
So profitiert Ihr Arbeitgeber:
• Fachkräfte aus Deutschland werden noch besser an das Unternehmen gebunden. • Es entstehen keine zusätzlichen Kosten und kein administrativer Aufwand. • Bei einem Arbeitgeberwechsel wird der Vertrag einfach auf den Grenzgänger übertragen.