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Grenzgänger Krankenversicherung Deutschland-Schweiz

Krankenversicherungen in der Schweiz bei
SWICA – SYMPANY


Was bedeutet "Grenzgänger"?

Unter den Begriff der Grenzgänger fallen Menschen, deren Arbeitsstelle in der Schweiz liegt, während sich der Wohnsitz in Deutschland befindet. Um als Grenzgänger anerkannt zu werden, schreibt das Recht vor, dass Sie entweder täglich oder wöchentlich an Ihren Wohnort zurückkehren müssen und somit nicht mehr als eine Woche am Stück an Ihrem Arbeitsort verbringen.

Aktuell leben in Deutschland rund 60.000 Personen, deren Arbeitsort in der Schweiz liegt. Da für diese Menschen Besonderheiten im Bereich der Versicherungen gelten, ist eine durchdachte Wahl der Krankenversicherung von großer Bedeutung. Damit Sie einen idealen Versicherungsschutz wählen können, berät Sie Versicherungen Gentner ausführlich und verfügt dabei über eine Spezialisierung auf die Rechte von Grenzgängern.

Was müssen Grenzgänger bei einer Krankenversicherung beachten?

Wenn Sie als Grenzgänger eine Krankenversicherung abschließen, ist es unerheblich, ob Sie lediglich in der Schweiz arbeiten oder ob Sie dort auch wohnhaft sind. Das Schweizer Rechtssystem unterscheidet nicht zwischen einer Erwerbstätig mit Wohnort in Deutschland und einer Erwerbstätigkeit mit einem Wohnort im Schweizer Gebiet. Sobald Sie jedoch einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachkommen, unterliegen Sie automatisch einer obligatorischen Versicherungspflicht, die auf dem Krankenversicherungsgesetz, kurz KVG, basiert.

Sie müssen also über eine Krankenversicherung verfügen, können als Grenzgänger jedoch selbst auswählen, wie und bei welcher Versicherungsgesellschaft Sie versichert sein möchten. Ihnen stehen daher zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Sie lassen sich entweder gesetzlich in der Schweizer Krankenkassen versichern oder greifen auf das Ihnen zustehende Optionsrecht zurück, um sich in der deutschen Krankenkasse gesetzlich oder privat zu versichern. Wichtig ist, dass Sie bestimmte Fristen sowie Auflagen erfüllen müssen, um von Ihrem Optionsrecht Gebrauch machen zu können.

Krankenversicherung

  • KVG (gesetzlich) über das bilaterale Abkommen, Leistungsbezug in der Schweiz und in Deutschland mit einer Aushilfskasse Ihrer Wahl (E106 Scheine bzw. S1 und S072)

Zusatzversicherungen

  • Ihre Krankenversicherung über Private Krankenversicherungen in Deutschland
  • 1 oder 2 Bettzimmer, Chefarztbehandlung
  • Zahnbehandlung und Zahnersatz
  • Pflegetagegeld
  • u.v.m.

Welche Möglichkeiten stehen Grenzgängern bei einer Krankenversicherung zur Auswahl?

Wenn Sie als Grenzgänger einen Schweizer Arbeitsvertrag unterzeichnet haben, können Sie selbst über Ihre Versicherung in der Krankenkasse entscheiden. Sie haben die Auswahl zwischen drei Modellen, die sich jeweils an Ihre Wünsche und Anforderungen anpassen. So können Sie sich zum einen für eine Schweizer Versicherung entscheiden und hierfür eine Schweizer Krankenkasse auswählen. Alternativ versichern Sie sich bei einer deutschen Versicherungsgesellschaft und entscheiden sich entweder für eine gesetzliche oder private Versicherung.

Dieses System offeriert Ihnen die notwendige Freiheit, um sowohl sich selbst als auch Ihre Familie optimal zu versichern. Bei der Wahl der Krankenversicherung ist es jedoch unverzichtbar, dass Sie die länderspezifischen Eigenheiten beachten. Damit Sie einen optimalen Versicherungsschutz erhalten, berät Versicherungen Gentner Sie gerne und ausführlich. Wir verfügen über eine Spezialisierung auf die Rechte von Grenzgängern in der Schweiz und kennen uns daher bestens in diesem Fachgebiet aus. So können Sie sich umfassend zu Ihren Möglichkeiten informieren und anschließend die für Sie beste Entscheidung treffen.