KVG (gesetzlich) über das bilaterale Abkommen, Leistungsbezug in der Schweiz und in Deutschland mit einer Aushilfskasse Ihrer Wahl (E106 Scheine bzw. S1 und S072)
Wenn Sie als Grenzgänger einen Schweizer Arbeitsvertrag unterzeichnet haben, können Sie selbst über Ihre Versicherung in der Krankenkasse entscheiden. Sie haben die Auswahl zwischen drei Modellen, die sich jeweils an Ihre Wünsche und Anforderungen anpassen. So können Sie sich zum einen für eine Schweizer Versicherung entscheiden und hierfür eine Schweizer Krankenkasse auswählen. Alternativ versichern Sie sich bei einer deutschen Versicherungsgesellschaft und entscheiden sich entweder für eine gesetzliche oder private Versicherung.
Dieses System offeriert Ihnen die notwendige Freiheit, um sowohl sich selbst als auch Ihre Familie optimal zu versichern. Bei der Wahl der Krankenversicherung ist es jedoch unverzichtbar, dass Sie die länderspezifischen Eigenheiten beachten. Damit Sie einen optimalen Versicherungsschutz erhalten, berät Versicherungen Gentner Sie gerne und ausführlich. Wir verfügen über eine Spezialisierung auf die Rechte von Grenzgängern in der Schweiz und kennen uns daher bestens in diesem Fachgebiet aus. So können Sie sich umfassend zu Ihren Möglichkeiten informieren und anschließend die für Sie beste Entscheidung treffen.
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